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E-Vignette Schweiz online kaufen

Sofort nach Kauf gültig!

Dauer der E-Vignette 2025 für die Schweiz

Die Gültigkeit der E-Vignette 2025 für die Schweiz erstreckt sich vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres (insgesamt 14 Monate). Eine andere Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

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  • E-Vignette 2025 für die Schweiz
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    Vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2026

Auf swissvignette.ch wird ausschließlich die E-Vignette verkauft. Im Vergleich zur konventionellen Klebevignette bietet die elektronische Vignette (E-Vignette) einige Vorteile:

  • Direkt online verfügbar: Die E-Vignette kann schnell und einfach online erworben werden: Kennzeichen eingeben, Fahrzeugtyp auswählen, online bezahlen und losfahren.
  • Kennzeichenbasierte Koppelung:Im Gegensatz zu herkömmlichen Klebevignette ist die E-Vignette an das Kennzeichen (in der Schweiz Kontrollschild genannt) gekoppelt. Ein Austausch der Windschutzscheibe oder ein Fahrzeugwechsel (bei gleichbleibendem Kennzeichen) erfordert keine erneute Registrierung.
  • Einfache Registrierung ohne persönliche Daten: Für die digitale Vignette werden lediglich die Fahrzeugklasse, das Zulassungsland und das Kennzeichen benötigt – personenbezogene Halterdaten müssen dabei nicht angegeben werden, was den Prozess besonders schnell und datenschutzfreundlich macht.
Vignette 2025

Wie lange ist die E-Vignette 2025 in der Schweiz gültig?

Die E-Vignette 2025 ist vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2026 im gesamten Autobahnen- und Nationalstraßennetzwerk der Schweiz gültig.

Gibt es andere Gültigkeitsdauern für die E-Vignette 2025?

Nein. Es gibt keine Gültigkeitsdauer von 1 Tag, 1 Woche oder 1 Monat. Die E-Vignette 2025 für die Schweiz hat nur eine Gültigkeitsdauer von 14 Monaten, also etwas länger als ein Jahr.

Auf welchen Straßen wird in der Schweiz eine Vignette benötigt?

In der Schweiz wird eine Vignette auf allen Autobahnen und Nationalstraßen der Kategorie 1 und 2 benötigt. Diese Straßen sind mit grün-weisser Beschilderung gekennzeichnet. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Klebevignette oder eine elektronische Vignette handelt.

Vignettenpflichtige Strassen in der Schweiz

Müssen E-Fahrzeuge ebenfalls eine Vignette für die Autobahn bezahlen?

Ja, in der Schweiz benötigen alle Fahrzeuge und Anhänger bis 3,5 Tonnen eine Vignette für die Autobahnen und Nationalstraßen der Kategorie 1 und 2. Es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug elektrisch oder mit einem Verbrennungsmotor angetrieben wird. Ob Klebevignette oder E-Vignette ist dabei egal.

Mit dem Elektroauto durch die Schweiz

Müssen Schweizer Mietwagen eine Vignette lösen?

Ja, Schweizer Mietwagen sind Vignettenpflichtig. Schweizer Mietwagen sind jedoch in der Regel bereits mit einer Vignette ausgestattet. Wenn Sie also einen Mietwagen in der Schweiz nutzen, müssen Sie sich normalerweise nicht um den Erwerb einer Vignette kümmern. Es ist jedoch immer ratsam, dies bei der Mietwagenfirma zu bestätigen, um sicherzustellen, dass der Mietwagen tatsächlich mit einer Vignette ausgestattet ist.

Lässt sich die E-Vignette 2025 für mehrere Fahrzeuge verwenden?

Die E-Vignette 2025 für die Schweiz kann nicht für mehrere Fahrzeuge verwendet werden.

Was kostet die E-Vignette 2025 für die Schweiz?

Die Vignette 2025 kostet 40 Franken. 40 Schweizer Franken entsprechen etwa 42,76 Euro, basierend auf dem aktuellen Wechselkurs von 1 CHF = 1,07 EUR.

Wie hoch ist das Bußgeld, fährt man in der Schweiz ohne Vignette?

Das Bußgeld für das Fahren ohne gültige Vignette in der Schweiz beträgt 200 CHF. Zusätzlich muss eine Vignette gekauft und korrekt registriert werden. Insgesamt belaufen sich die Kosten somit auf 240 CHF inklusive des Preises für die E-Vignette oder Klebevignette.

Häufig gestellte Fragen über die E-Vignette für die Schweiz

Die E-Vignette für die Schweiz kann online erworben werden: Dazu geben Sie einfach Ihr Kennzeichen ein, wählen den Fahrzeugtyp aus, bezahlen online und können direkt losfahren; persönliche Halterinformationen sind nicht vonnöten. Im Gegensatz zur klassischen Klebevignette ist die E-Vignette an das Kennzeichen – in der Schweiz Kontrollschild genannt – gekoppelt. Das bedeutet, dass bei einem Fahrzeugwechsel mit demselben Kontrollschild oder im Falle eines Scheibenbruchs keine neue E-Vignette benötigt wird. Die E-Vignette 2025 ist vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2026 auf allen Autobahnen und Nationalstrassen der Schweiz gültig.
Ja, die E-Vignette kann auch für Fahrzeuge ohne Standard-Kontrollschild erworben werden. Wichtig ist, dass das verwendete Kontrollschild eindeutig und gültig ist. Bei speziellen Kontrollschildern, wie Händler- oder Wechselschildern, sollten Sie sicherstellen, dass die E-Vignette korrekt zugeordnet wird.
Für den Kauf einer E-Vignette benötigen Sie folgende Angaben:
  • Fahrzeugkategorie: z. B. Personenwagen, Motorrad, Anhänger.
  • Zulassungsland: Das Land, in dem das Fahrzeug registriert ist.
  • Kontrollschild: Das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs.
Persönliche Daten des Fahrzeughalters sind für den Kauf nicht erforderlich.
Sie können die Gültigkeit Ihrer E-Vignette online im Via-Portal des BAZG überprüfen, indem Sie das Zulassungsland und das Kontrollschild eingeben. Bitte beachten Sie, dass diese Abfrage nur möglich ist, wenn die E-Vignette als "öffentlich einsehbar" deklariert wurde.

Die Schweizer Polizei und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit kontrollieren die E-Vignette stichprobenartig, indem sie das Kontrollschild in ihrem System überprüfen. Automatisierte Kontrollsysteme werden derzeit nicht eingesetzt.
Bei der Eingabe eines deutschen Kennzeichens zum Kauf der E-Vignette auf swissvignette.ch müssen Sie das Kennzeichen mit Bindestrich eingeben.
Nein, auf den Schweizer Autobahnen gibt es keine PKW-Mautstellen. Die Schweizer Maut wird über eine Mautplakette (Vignette) entrichtet und ist jeweils für das komplette Jahr gültig.